Hausbesuche
- Kann ein Patient zur Behandlung nicht oder noch nicht in die Praxis kommen, kann der behandelnde Arzt einen Hausbesuch verordnen.
- Ein Hausbesuch kann auch in einem Altenheim, in Behinderteneinrichtungen oder im Kindergarten verordnet werden.
- Die Kosten eines Hausbesuchs werden von den Krankenkassen übernommen.
Die Praxis bemüht sich um Umweltschutz.
Wir fahren mit schadstoffarmen Fahrzeugen der Euro-5–Norm